Ihr kompakter Leitfaden & die wichtigsten FAQs

Das Teilen von regional erzeugtem Ökostrom verändert Österreichs Energielandschaft grundlegend. Was als Pilotbewegung begann, ist längst bundesweite Realität: Mit Tausenden aktiven Initiativen – von Mehrparteienhäusern bis hin zu ganzen Talgemeinschaften – sparen Bürgerinnen und Bürger Geld, stabilisieren ihre Stromkosten und stärken die regionale Energieunabhängigkeit.
Egal, ob Sie privater Haushalt, Gewerbebetrieb oder kommunaler Entscheidungsträger sind: Hier finden Sie alles Wissenswerte, zusammengefasst in klaren, einfachen FAQs.
Die wichtigsten FAQs: Alles, was Sie über gemeinsame Energienutzung wissen müssen
Was bedeutet es eigentlich, „Energie gemeinsam zu nutzen“?
Anstatt überschüssigen Ökostrom (aus Photovoltaik, Windkraft, Biomasse oder Kleinwasserkraft) für geringe Einspeisetarife ins öffentliche Netz einzuspeisen, können Sie ihn direkt mit Nachbarn, lokalen Unternehmen oder sogar zwischen Ihren eigenen Standorten teilen. Wer selbst keine Erzeugungsanlage besitzt, profitiert umgekehrt vom Bezug regionaler, sauberer Energie zu fairen, gemeinschaftlich festgelegten Preisen.
Welche Modelle zur gemeinsamen Energienutzung gibt es in Österreich?
Das österreichische Recht bietet verschiedene flexible Modelle:
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA): Das Teilen von Solarstrom innerhalb desselben Gebäudes oder Grundstücks (z. B. in Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten) ohne Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes.
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG): Ein lokaler oder regionaler Zusammenschluss (meist als Verein oder Genossenschaft), der Ökostrom über denselben Transformator (Lokalbereich) oder dasselbe Umspannwerk (Regionalbereich) teilt.
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): Eine überregionale Energiegemeinschaft, die Strom über verschiedene Netzgebiete hinweg österreichweit teilen kann.
- Peer-to-Peer-Verträge (P2P) & Eigenversorgungsanlagen (EVA): Rein vertragliche Modelle, die ein direktes bilaterales Teilen zwischen zwei Parteien oder die Verlagerung von Strom zwischen eigenen Zählpunkten (z. B. vom Hauptwohnsitz zum Ferienhaus) ermöglichen – ganz ohne Vereinsgründung.
Verliere ich dadurch meinen bisherigen Stromanbieter oder muss ich kündigen?
Nein. Ihr bestehender Vertrag mit Ihrem Stromlieferanten bleibt uneingeschränkt aufrecht. Der Strom aus der Gemeinschaft ist lediglich eine Ergänzung: Ein durchschnittlicher Haushalt deckt typischerweise etwa ein Drittel seines Verbrauchs über die Energiegemeinschaft ab; die restlichen zwei Drittel liefert wie gewohnt Ihr Stromanbieter. Sie können Ihren Stromlieferanten oder Stromabnehmer auch weiterhin jederzeit frei wechseln.
Welche Voraussetzungen brauche ich, um mitzumachen oder zu gründen?
Die Teilnahme ist unkompliziert und erfordert im Wesentlichen drei Punkte:
- Einen aufrechten Stromliefervertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl.
- Einen Smart Meter (digitalen Zähler) mit aktivierter 15-Minuten-Messung (falls noch nicht vorhanden, baut der Netzbetreiber diesen kostenlos ein).
- Ihre Zählpunktbezeichnung: Die 33-stellige Kennung, beginnend mit „AT00…“, die auf Ihrer Stromrechnung oder im Netzbetreiber-Portal zu finden ist.
Wie funktionieren die finanziellen Vorteile und die Netzentgeltreduktionen?
Teilnehmende sparen gleich doppelt:
- Selbstbestimmte Tarife: Die Gemeinschaft legt ihren internen Energiepreis unabhängig fest, was Sicherheit vor Preisschwankungen am Großhandelsmarkt bietet.
- Reduzierte Netzentgelte: Weil der Strom kurze Wege nimmt, profitiert der innerhalb eines Nahbereichs (lokal oder regional) verbrauchte Strom von gesetzlichen Rabatten auf die Netznutzungsgebühren.
Was bedeuten die neuen Regelungen des ElWG für Energiegemeinschaften?
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) treten klare Verbesserungen in Kraft:
- Erweiterte Möglichkeiten: Direkte Peer-to-Peer-Verträge und standortübergreifende Eigenversorgungsanlagen werden rechtlich voll anerkannt.
- Bestehende Gemeinschaften bleiben bestehen: Wer bereits eine funktionierende EEG oder GEA betreibt, muss sich nicht neu gründen; bestehende Strukturen werden nahtlos ins neue System übernommen.
- Verbraucherschutz: Teilnehmende profitieren von standardisierten Lieferbedingungen, transparenter Abrechnung und dem Recht auf die freie Wahl zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung.
Was passiert, wenn die Erzeugungsleistung 100 kW übersteigt?
Sobald gemeinsame Erzeugungsanlagen bestimmte Schwellenwerte überschreiten (über 100 kW bei Betrieben und Gemeinschaften bzw. über 30 kW bei reinen Privathaushalten), greifen grundlegende lieferantenähnliche Pflichten. Dazu gehören standardisierte Allgemeine Lieferbedingungen, Informationsblätter und verständliche Rechnungen. Um diesen bürokratischen Aufwand nicht selbst abwickeln zu müssen, kann die Gemeinschaft einen sogenannten „Organisator“ (einen spezialisierten Dienstleister) beauftragen, der die Datenabwicklung und Verrechnung automatisiert übernimmt.
Wie finde ich eine passende Energiegemeinschaft oder wie starte ich selbst?
Sie müssen das Rad nicht neu erfinden:
- Auf der offiziellen Plattform energiegemeinschaften.gv.at sowie auf der interaktiven Landkarte Strom verbindet sehen Sie auf einen Blick, welche Gemeinschaften in Ihrer Umgebung bereits aktiv sind oder neue Mitglieder suchen.
- Gibt es in Ihrem Trafobereich noch kein passendes Projekt, können Sie gemeinsam mit Nachbarn, Betrieben vor Ort oder Ihrer Gemeinde ganz einfach eine eigene Initiative ins Leben rufen.
Möchten Sie Ihr Projekt zur gemeinsamen Energienutzung starten oder Ihren laufenden Betrieb automatisieren? Nutzen Sie die Leitfäden auf energiegemeinschaften.gv.at oder setzen Sie auf spezialisierte Dienstleister für eine reibungslose Datenanbindung und Abrechnung ab Tag eins.



