Energiegemeinschaft, Peer-to-Peer oder Eigenversorgung?
Autonoma Energy • 15. September 2026

Welche Möglichkeiten das neue ElWG für Unternehmen und Gemeinden eröffnet

Energiegemeinschaft, Peer-to-Peer oder Eigenversorgung?

Wer heute eine Photovoltaikanlage errichtet oder schon eine hat, denkt meist zuerst an den Eigenverbrauch.

Doch was passiert, wenn auf dem Dach mehr Strom erzeugt wird, als ein einzelner Standort verbrauchen kann?

Was, wenn mehrere Gebäude einer Gemeinde beteiligt werden sollen?

Oder mehrere Unternehmen eines Gewerbestandorts?

Oder ein Unternehmen Strom mit anderen Verbrauchern teilen möchte, ohne dafür eine klassische Energiegemeinschaft zu gründen?

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG – wird das Spektrum der Möglichkeiten größer.

Neben den bekannten Energiegemeinschaften tritt die gemeinsame Energienutzung stärker in den Vordergrund. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen auch über Peer-to-Peer-Verträge organisiert werden. Die entsprechenden Bestimmungen treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft. 

Damit stellt sich für Unternehmen und Gemeinden eine neue Frage:

Nicht: „Wie gründen wir eine Energiegemeinschaft?“
Sondern: „Welches Modell passt zu unserem Vorhaben?“

Drei Wege, die man unterscheiden sollte

  • Die klassische Energiegemeinschaft

    Energiegemeinschaften sind weiterhin ein wichtiges Modell.

    Je nach Zielsetzung kommen beispielsweise eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder eine Bürgerenergiegemeinschaft infrage.


    Das kann insbesondere dann interessant sein, wenn mehrere Akteure dauerhaft zusammenarbeiten und eine eigene organisatorische Struktur gewünscht ist.


    Eine Bürgerenergiegemeinschaft muss beispielsweise als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder als ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit organisiert werden. Auch Gebietskörperschaften können Mitglieder bzw. Gesellschafter sein. 


    Aber: Eine Energiegemeinschaft ist nicht automatisch die beste Lösung für jedes Projekt.

  • Gemeinsame Energienutzung über Peer-to-Peer

    Hier wird es besonders interessant.

    Das ElWG sieht vor, dass gemeinsame Energienutzung nicht nur zwischen Mitgliedern oder Gesellschaftern derselben juristischen Person stattfinden kann, sondern auch zwischen Vertragspartnern über Peer-to-Peer-Verträge. 


    Damit entstehen Modelle, die sich vereinfacht beispielsweise so darstellen lassen:

    • 1:n Eine Erzeugungsanlage → mehrere Verbraucher

    oder

    • n:n Mehrere Erzeugungsanlagen ↔ mehrere Verbraucher. 

    Dabei muss nicht zwingend eine neue eigene Rechtspersönlichkeit geschaffen werden. Die rechtliche Möglichkeit allein beantwortet allerdings noch nicht die entscheidenden Fragen der Praxis.


  • Eigenversorgung

    Eine weitere Möglichkeit ist die Eigenversorgung.

    Das ElWG sieht das Betreiben von Eigenversorgungsanlagen ausdrücklich vor. Auch Anlagen, die von Dritten errichtet oder betrieben werden, können unter bestimmten Voraussetzungen als Eigenversorgungsanlagen eines aktiven Kunden organisiert werden. 

    Das kann beispielsweise für Unternehmen interessant sein, die mehrere Verbrauchssituationen innerhalb ihrer eigenen Organisation haben.


    Die entscheidende Frage lautet dann:

    Brauche ich für mein Vorhaben tatsächlich eine Energiegemeinschaft – oder lässt sich mein Ziel besser über Eigenversorgung bzw. gemeinsame Energienutzung erreichen?


Was bereits klar ist – und wo die Praxis Fragen aufwirft

Das neue ElWG schafft einen rechtlichen Rahmen.

Aber zwischen „rechtlich möglich“ und „wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll umgesetzt“ liegt ein wichtiger Unterschied.

Einige Fragen lassen sich bereits relativ klar beantworten. Andere müssen für das konkrete Projekt genauer betrachtet werden.

Dazu gehören beispielsweise:



  • Abrechnung

    Wie wird zwischen den Teilnehmern abgerechnet?

    Wer übernimmt die Abrechnung?


    Das ElWG sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, einen Organisator oder Dienstleister zu bestellen. Dieser kann unter anderem Kommunikation mit Marktteilnehmern sowie Vertragsabschluss und Abwicklung der Abrechnung übernehmen. 


  • Preisgestaltung

    Welchen Preis bezahlt Teilnehmer A an Teilnehmer B?

    Wer definiert den Preis?

  • Steuern

    Welche steuerlichen Auswirkungen hat das jeweilige Modell?

    Und insbesondere:

    Wer verkauft eigentlich Strom an wen – und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?

    Hier sollte man nicht von einem allgemeinen Modell auf jedes konkrete Projekt schließen.

  • Verträge

    Welche Vereinbarungen benötigen die Teilnehmer?

    Was passiert bei Ein- oder Austritt?

    Was passiert mit Überschüssen?

    Wer trägt welches Risiko?


    Den Link zum Herunterladen der Verträge gemäß den Vorschriften finden Sie hier. 

  • Technische Umsetzung

    Wie werden Erzeugung und Verbrauch gemessen?

    Wie erfolgt die Zuordnung der Strommengen?

    Welche Informationen müssen an den Netzbetreiber übermittelt werden?

    Das ElWG sieht hierfür unter anderem Angaben zu Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen sowie zur statischen oder dynamischen Aufteilung der erzeugten Energie vor. 

Sie überlegen, ein eigenes Energieprojekt zu starten?

Dann muss die erste Frage nicht sein:

„Wie gründen wir eine Energiegemeinschaft?“

 

Vielleicht ist die bessere Frage:

„Welches Modell passt zu unserem Vorhaben?“

 

Wenn Sie als Unternehmen oder Gemeinde über gemeinsame Energienutzung, Peer-to-Peer-Energie oder Eigenversorgung nachdenken, können Sie sich gerne an autonoma energy wenden.

 

Gemeinsam klären wir, welche Möglichkeiten für Ihr konkretes Projekt bestehen – und welche Fragen vor der Umsetzung beantwortet werden müssen.

→ Sie haben bereits ein konkretes Projekt? Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch.

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von Autonoma Energy 15. September 2026
Regional erzeugte Energie direkt vor Ort zu nutzen, Stromrechnungen zu senken und Unabhängigkeit von unvorhersehbaren Energiemärkten zu erlangen, ist keine Zukunftsvision mehr – Energiegemeinschaften machen dies heute zur Realität. Während das Konzept simpel ist, gerät die Umsetzung oft durch bürokratische Hürden, komplizierte Zählerdaten und mühsamen administrativen Mehraufwand ins Stocken. Genau hier kommt Autonoma Energy ins Spiel. Wir begleiten Sie von der ersten Idee über die rechtliche Aufstellung bis hin zum vollautomatisierten, laufenden Betrieb. Wer kann eine Energiegemeinschaft gründen? Modelle zur gemeinsamen Energienutzung sind für ein breites Spektrum an Organisationen und Initiativen konzipiert: Unternehmen: Unternehmen, die Strom auf Gewerbedächern oder Industrieanlagen erzeugen, müssen ihren Überschuss nicht mehr für Centbeträge an das Netz verkaufen. Sie können sauberen Strom direkt mit benachbarten Betrieben, Geschäftspartnern oder landesweit mit eigenen Zweigstellen und Produktionsstandorten teilen. Gemeinden: Lokale Gebietskörperschaften können kommunale Dächer – wie Schulen, Gemeindeämter und Bauhöfe – nutzen, um saubere Energie lokal zu verteilen. Das stärkt die regionale Resilienz, verringert die Abhängigkeit vom öffentlichen Netz und hält die Wertschöpfung der Energie direkt in der Gemeinde. Nachhaltigkeits-Vorreiter (CSRD & e5-Gemeinden): Reale Energiedaten sind für den Nachweis erbrachter Nachhaltigkeitsleistungen unerlässlich: Für Gemeinden dient die Teilnahme an einer gemeinsamen Energienutzung als zentrale Maßnahme im Rahmen des bundesweiten e5-Programms für energieeffiziente Gemeinden. Für Betriebe liefert die transparente Nutzung von regionalem Ökostrom prüffähige Kennzahlen, die für das ESG- und betriebliche Nachhaltigkeitsreporting gemäß europäischen Richtlinien wie der CSRD erforderlich sind. Und viele weitere: Ob landwirtschaftlicher Betrieb, Universitätscampus, Wohnbauträger oder private Nachbarschaftsinitiative: Die Optionen zur Organisation regionaler Energie sind flexibel und vielfältig. Und dank all der neuen Regelungen der österreichischen Bundesregierung durch das ElWG ist es ein spannendes Feld. Sie können bestehende Initiativen in ganz Österreich über die offizielle Bundesplattform energiegemeinschaften.gv.at erkunden. Nutzen Sie die interaktive regionale Landkarte (gestaltet von Autonoma) „ Strom verbindet “ und finden Sie Energiegemeinschaften in Ihrer Nähe. Warum Autonoma Energy? Ihr Partner vom ersten Tag an Ein Energieprojekt zu starten bedeutet nicht, dass Sie selbst zum Energieversorger werden oder eine endlose Datenadministration übernehmen müssen. Autonoma Energy nimmt Ihnen die operative Schwerstarbeit ab: Ein reibungsloser Projektstart: Wir analysieren Ihre Ausgangssituation, bewerten Ihre Zählpunkte und ermitteln genau das Betriebsmodell, das zu Ihren Standorten und Gemeinschaftszielen passt. Durchgängige Abrechnungs- & Datenautomatisierung: Keine manuelle Zählerverfolgung oder selbst erstellte Tabellenkalkulationen. Unsere Plattform verbindet sich direkt mit Verteilnetzbetreibern (wie Netz Oberösterreich , Wiener Netze , oder Netz Niederösterreich , TIWAG ) über die österreichische Datendrehscheibe ( EDA ). Alles an einem Ort: Klares Onboarding für Mitglieder, transparente Dashboards und eine automatisierte, rechtskonforme Rechnungslegung für alle Teilnehmenden. Alles davon individuell anpassbar für Sie. In 30 Minuten Klarheit schaffen: Erstgespräch buchen Welches Modell bietet den höchsten finanziellen Vorteil für Ihre Standorte? Wie binden Sie kommunale Gebäude, Partner oder Bürgerinnen und Bürger reibungslos ein? Von der Einführung in die verschiedenen Modelle bis hin zu Österreichs neuesten regulatorischen Bestimmungen: Wir bewerten Ihre Ausgangslage und erarbeiten mit Ihnen den schnellsten und verlässlichsten Weg, um Ihr gemeinsames Energieprojekt mit uns zu starten. Bauen wir Ihre autonome Gemeinschaft mit Autonoma auf.
von Autonoma Energy 15. September 2026
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