Welche Möglichkeiten das neue ElWG für Unternehmen und Gemeinden eröffnet

Wer heute eine Photovoltaikanlage errichtet oder schon eine hat, denkt meist zuerst an den Eigenverbrauch.
Doch was passiert, wenn auf dem Dach mehr Strom erzeugt wird, als ein einzelner Standort verbrauchen kann?
Was, wenn mehrere Gebäude einer Gemeinde beteiligt werden sollen?
Oder mehrere Unternehmen eines Gewerbestandorts?
Oder ein Unternehmen Strom mit anderen Verbrauchern teilen möchte, ohne dafür eine klassische Energiegemeinschaft zu gründen?
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG – wird das Spektrum der Möglichkeiten größer.
Neben den bekannten Energiegemeinschaften tritt die gemeinsame Energienutzung stärker in den Vordergrund. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen auch über Peer-to-Peer-Verträge organisiert werden.
Die entsprechenden Bestimmungen treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
Damit stellt sich für Unternehmen und Gemeinden eine neue Frage:
Nicht: „Wie gründen wir eine Energiegemeinschaft?“
Sondern: „Welches Modell passt zu unserem Vorhaben?“
Drei Wege, die man unterscheiden sollte
Die klassische Energiegemeinschaft
Energiegemeinschaften sind weiterhin ein wichtiges Modell.
Je nach Zielsetzung kommen beispielsweise eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder eine Bürgerenergiegemeinschaft infrage.
Das kann insbesondere dann interessant sein, wenn mehrere Akteure dauerhaft zusammenarbeiten und eine eigene organisatorische Struktur gewünscht ist.
Eine Bürgerenergiegemeinschaft muss beispielsweise als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder als ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit organisiert werden. Auch Gebietskörperschaften können Mitglieder bzw. Gesellschafter sein.
Aber: Eine Energiegemeinschaft ist nicht automatisch die beste Lösung für jedes Projekt.
Gemeinsame Energienutzung über Peer-to-Peer
Hier wird es besonders interessant.
Das ElWG sieht vor, dass gemeinsame Energienutzung nicht nur zwischen Mitgliedern oder Gesellschaftern derselben juristischen Person stattfinden kann, sondern auch zwischen Vertragspartnern über Peer-to-Peer-Verträge.
Damit entstehen Modelle, die sich vereinfacht beispielsweise so darstellen lassen:
- 1:n Eine Erzeugungsanlage → mehrere Verbraucher
oder
- n:n Mehrere Erzeugungsanlagen ↔ mehrere Verbraucher.
Dabei muss nicht zwingend eine neue eigene Rechtspersönlichkeit geschaffen werden. Die rechtliche Möglichkeit allein beantwortet allerdings noch nicht die entscheidenden Fragen der Praxis.
Eigenversorgung
Eine weitere Möglichkeit ist die Eigenversorgung.
Das ElWG sieht das Betreiben von Eigenversorgungsanlagen ausdrücklich vor. Auch Anlagen, die von Dritten errichtet oder betrieben werden, können unter bestimmten Voraussetzungen als Eigenversorgungsanlagen eines aktiven Kunden organisiert werden.
Das kann beispielsweise für Unternehmen interessant sein, die mehrere Verbrauchssituationen innerhalb ihrer eigenen Organisation haben.
Die entscheidende Frage lautet dann:
Brauche ich für mein Vorhaben tatsächlich eine Energiegemeinschaft – oder lässt sich mein Ziel besser über Eigenversorgung bzw. gemeinsame Energienutzung erreichen?
Was bereits klar ist – und wo die Praxis Fragen aufwirft
Das neue ElWG schafft einen rechtlichen Rahmen.
Aber zwischen „rechtlich möglich“ und „wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll umgesetzt“ liegt ein wichtiger Unterschied.
Einige Fragen lassen sich bereits relativ klar beantworten. Andere müssen für das konkrete Projekt genauer betrachtet werden.
Dazu gehören beispielsweise:
Abrechnung
Wie wird zwischen den Teilnehmern abgerechnet?
Wer übernimmt die Abrechnung?
Das ElWG sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, einen Organisator oder Dienstleister zu bestellen. Dieser kann unter anderem Kommunikation mit Marktteilnehmern sowie Vertragsabschluss und Abwicklung der Abrechnung übernehmen.
Preisgestaltung
Welchen Preis bezahlt Teilnehmer A an Teilnehmer B?
Wer definiert den Preis?
Steuern
Welche steuerlichen Auswirkungen hat das jeweilige Modell?
Und insbesondere:
Wer verkauft eigentlich Strom an wen – und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
Hier sollte man nicht von einem allgemeinen Modell auf jedes konkrete Projekt schließen.
Verträge
Welche Vereinbarungen benötigen die Teilnehmer?
Was passiert bei Ein- oder Austritt?
Was passiert mit Überschüssen?
Wer trägt welches Risiko?
Den Link zum Herunterladen der Verträge gemäß den Vorschriften finden Sie hier.
Technische Umsetzung
Wie werden Erzeugung und Verbrauch gemessen?
Wie erfolgt die Zuordnung der Strommengen?
Welche Informationen müssen an den Netzbetreiber übermittelt werden?
Das ElWG sieht hierfür unter anderem Angaben zu Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen sowie zur statischen oder dynamischen Aufteilung der erzeugten Energie vor.
Sie überlegen, ein eigenes Energieprojekt zu starten?
Dann muss die erste Frage nicht sein:
„Wie gründen wir eine Energiegemeinschaft?“
Vielleicht ist die bessere Frage:
„Welches Modell passt zu unserem Vorhaben?“
Wenn Sie als Unternehmen oder Gemeinde über gemeinsame Energienutzung, Peer-to-Peer-Energie oder Eigenversorgung nachdenken, können Sie sich gerne an autonoma energy wenden.
Gemeinsam klären wir, welche Möglichkeiten für Ihr konkretes Projekt bestehen – und welche Fragen vor der Umsetzung beantwortet werden müssen.
→ Sie haben bereits ein konkretes Projekt? Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch.



